Enteignung; Entschädigung für Immissionen Expropriation; indemnité pour immissions
Leitsätze
Der Umstand, dass die in der Baulärm-Richtlinie und in der Baurichtlinie Luft vorgesehenen Massnahmen getroffen werden, schliesst nicht von vornherein aus, dass Immissionen die durch das Eigentumsrecht gesetzten Grenzen überschreiten, dies insbesondere nicht im Fall einer über lange Zeit betriebenen Baustelle von grösserem Ausmass (konkret: AlpTransit-Zwischeninterventionsstelle) (E. 4.2). Der Betrieb der Baustelle führt zu einer generellen Überschreitung der Lärm-Belastungsgrenzwerte der Lärm-Empfindlichkeitsstufe II (E. 5.1), zu wiederholtem Staubniederschlag über dem Immissionsgrenzwert von 200 mg/m2 pro Tag (E. 5.2), zu einer generellen Überschreitung des Jahresgrenzwerts für Schwebestaub von 20 µg/m3 und zu einigen Überschreitungen des Tagesgrenzwerts von 50 µg/m3. Die Ausdehnung und die Bedeutung der auf der Baustelle während der ganzen Woche und auch nachts durchgeführten Tätigkeiten, die Zahl und die Art der eingesetzten Maschinen, die…
Zeitschrift URP
URP 2006 917
Publikationsart
Entscheid