Parkplatzzahl; UVP-Pflicht; Gesamtbetrachtung
Auszug
VerwGer ZH, Urteil vom 17.05.2006
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 55
SR 814.011, Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV)
(19.10.1988)
Anhang Ziff. 11.4
SR 814.011, Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV)
(19.10.1988)
Anhang Ziff. 80.5
SR 814.011, Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV)
(19.10.1988)
Anhang Ziff. 80.5
Leitsätze
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist für die Ermittlung des Schwellenwertes für die UVP-Pflicht von Parkplätzen (Ziff. 11.4 Anhang UVPV) eine Gesamtbetrachtung zulässig, wenn die Anlagen nicht nur benachbart, sondern auch funktionell miteinander verbunden sind. Ein solcher funktioneller Zusammenhang liegt auch vor, wenn Besucher mit ihren Fahrzeugen direkt von der einen zur anderen Liegenschaft wechseln und damit das gesamte Parkplatzangebot beider Anlagen nutzen können. Eines (weiteren) Zusammenwirkens der Eigentümer bedarf es hiefür nicht (E. 5.2).
Zeitschrift URP
URP 2006 914
Publikationsart
Entscheid