Des contributions écologiques volontaires aux contributions publiques (ou taxes) écologiques
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber hat den Bund ermächtigt, einerseits vorgezogene Entsorgungsgebühren einzuführen, die die Finanzierung der Entsorgung bestimmter Abfälle zum Ziel haben und anderseits eine CO2-Abgabe, die die CO2-Emissionen reduzieren soll. Dabei hat er aber der Wirtschaft die Möglichkeit gelassen, freiwillig Massnahmen zu ergreifen, um die rechtlichen Vorgaben bezüglich Umweltschutz zu erreichen, womit die oben erwähnten rechtlichen Abgaben faktisch zu subsidiären Massnahmen wurden. Die Wirtschaft hat nun in diesem Rahmen freiwillige Abgabensysteme eingeführt; es sind dies vorgezogene Recyclinggebühren, mit denen die Entsorgung bestimmter Abfälle finanziert wird, und der Klimarappen, aus dessen Ertrag Klimaschutzprojekte in der Schweiz finanziert werden (CO2-Reduktion). Der Übergang von «freiwilligen ökologischen Beiträgen» zu «öffentlichen ökologischen Beiträgen» wird hauptsächlich davon abhängen, wie erfolgreich erstere in der…
Zeitschrift URP
URP 2007 58
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag