Nichtionisierende Strahlen; Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN)
Hinweis
BRK II ZH, Urteil vom 21.11.2006
Relevante Erlasse
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Art. 3 (Abs. 3 lit. a)
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Art. 3 (Abs. 3 lit. a)
Leitsätze
Ob ein Arbeitsbereich als Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) einzustufen ist, ist einzelfallweise auf Grund der konkreten Verhältnisse zu bestimmen. Im vorliegenden Fall wurde dies für die Gewächshäuser eines Gärtnereibetriebes verneint. Deshalb müssen die strengeren Anlagegrenzwerte für nicht ionisierende Strahlen dort nicht eingehalten werden (E. 14.2).
Zeitschrift URP
URP 2007 519
Publikationsart
Entscheid