Vollzug der USG-Revision im Bereich Schiessanlagen
Zusammenfassung
Inhaltsverzeichnis Seite Zusammenfassung 603 Résumé 604 1. Einleitung 605 2. Geltungsbereich und Abgrenzung 606 3. Bedingungen für VASA-Beiträge 607 4. Beitragsberechtigte Massnahmen 608 5. Entlassung aus dem Kataster 610 6. Dringlichkeit der Sanierung 611 7. Kostentragung 612 8. Verfahren 613 9. Kritische Würdigung 614 Zusammenfassung Die neu mit der Änderung von Art. 32e Abs.3 lit. c USG geschaffene Möglichkeit, dass sich der Bund an den Kosten für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Schiessanlagen beteiligen kann, ist zu begrüssen. Die Frist für das Erfüllen der Beitragsvoraussetzungen, d.h. die Aufhebung des Schiessbetriebs oder die Ausrüstung mit emissionsfreien Kugelfangsystemen bis Ende Oktober 2008 ist aber zu kurz bemessen. Die nötigen politischen Entscheide und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel sind vielfach in diesem Zeitraum nicht möglich. Auch im Bereich der anrechenbaren Kosten bestehen noch Unsicherheiten.…
Zeitschrift URP
URP 2007 603
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag