Mobilfunkanlage; Qualitätssicherungssystem
Leitsätze
Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage darf nicht dazu führen, dass zonenkonforme Nutzungsmöglichkeiten auf den Nachbargrundstücken nicht mehr benutzt werden können: Weder das USG noch die NISV sehen Baubeschränkungen wegen Überschreitung des AGW oder IGW vor, wie sie beispielsweise das USG und die LSV im Bereich des Lärmschutzes kennen (E. 2.2). Das Qualitätssicherungssystem (QSS) in Form eines Rundschreibens des BAFU enthält keine Rechtsvorschriften und benötigt deshalb keine Verankerung in einem Gesetz oder einer Verordnung, sondern es ist lediglich eine Empfehlung zum Vollzug der NISV, welche das Verständnis umweltrechtlicher Bestimmungen erleichtern und eine einheitliche Rechtsanwendung durch die kantonalen Vollzugsbehörden fördern soll (E. 3.2). Mit dem QSS können zwar Überschreitungen der bewilligten Sendeleistungen nicht gänzlich verhindert werden, das Kontrollsystem sorgt jedoch dafür, dass diese erkannt und sofort behoben werden können (E. 3.3).
Zeitschrift URP
URP 2008 346
Publikationsart
Entscheid