Mobilfunkanlage; Qualitätssicherungssystem; Standortdatenblatt
Leitsätze
Da dieses nach ISO-Normen zertifizierte Qualitätssicherungssystem (QS-System) eine zulässige Alternative zur Kontrolle durch bauliche Vorkehrungen darstellt, darf auf die im Standortdatenblatt deklarierte, d.h. bewilligte Strahlungsleistung abgestellt werden, auch wenn theoretisch eine weit höhere maximale Sendeleistung möglich ist (E. 5.1). Im QS-System sind alle Geräteeinstellungen und Hardwarespezifikationen enthalten, die den Wert der abgestrahlten Strahlungsleistung (ERP) beeinflussen. Das Standortdatenblatt braucht deshalb nicht bei jeder Hardwareanpassung nachgeführt zu werden (E. 5.2), wodurch auch nicht bei jeder Änderung eine Baubewilligung erforderlich ist und so die für die Praxis nötige Flexibilität gewährleistet wird. Es ist Sache des Betreibers, welche technischen Mittel er zur Einhaltung der Anlagegrenzwerte einsetzt (E. 5.3).
Zeitschrift URP
URP 2008 341
Publikationsart
Entscheid