Lärmempfindlichkeitsstufen-Plan; egoistische Verbandsbeschwerde; Klagelegitimation eines Ladeninhabers
Leitsätze
Die Beschwerdelegitimation von Verbänden, die sich – wie im vorliegenden Fall – nicht auf das in einer Spezialbestimmung festgelegte Beschwerderecht berufen können, muss auf der Basis von Art. 103 lit. a OG beurteilt werden. Ohne selber vom Entscheid betroffen zu sein, kann ein Verband unter gewissen Voraussetzungen dennoch zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde zugelassen werden (so genannte egoistische Verbandsbeschwerde) (E. 2.1). Vorliegend machen die beschwerdeführenden Verbände oder Vereinigungen nicht geltend, direkt in ihren schutzwürdigen Interessen betroffen zu sein; sie machen keine Präzisierung zur Anzahl ihrer Mitglieder, die tatsächlich tangiert wären durch die Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufe II zu diesen Quartieren, die auf dem Gebiet der jeweiligen Gemeinden in die ersten drei Bauzonen oder in Entwicklungszonen eingestuft sind, und die deshalb in eigenem Namen handeln könnten. Folgedessen ist ihre Beschwerde nicht zulässig (E.…
Zeitschrift URP
URP 2008 564
Publikationsart
Entscheid