Lärmimmissionen einer Glassammelstelle
Leitsätze
Für die Beurteilung des Lärms von Glassammelstellen stehen diejenigen Immissionen im Vordergrund, die aufgrund der Flascheneinwürfe in Container entstehen (E. 4.2), nicht aber jene der Containerleerung (E. 4.3). Oberirdische Altglascontainer sind in Wohnzonen einer Agglomerationsgemeinde üblich (E. 5.8). Gestützt auf das Vorsorgeprinzip kann nicht allgemein verlangt werden, dass neue Glassammelstellen in Wohngebieten nur unterirdisch oder eingehaust erstellt werden dürfen bzw. oberirdische Container versenkt werden müssten. Anders verhält es sich bei einer neuen Überbauung, wo im Rahmen einer Gesamtplanung von Anfang an eine unterirdische Abfallentsorgungsanlage vorgesehen werden kann (E. 7.3). Betriebszeiten von 06.00 bis 21.00 Uhr (ausser sonntags) sind für eine Abfallsammelstelle in der Wohnzone einer Agglomerationsgemeinde ebenso angemessen wie in einem städtischen Quartier, denn weitergehende Einschränkungen könnten die Wirksamkeit der…
Zeitschrift URP
URP 2008 604
Publikationsart
Entscheid