Gewässerschutz; Bemessung der periodischen Abwassergebühren
Hinweis
VerwGer BE, Urteil vom 11.02.2008
Relevante Erlasse
SR 814.20, Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)
(24.01.1991)
Art. 60a (Abs. 1)
kantonales / kommunales Recht
Allgemein
kantonales / kommunales Recht
Allgemein
Leitsätze
Erfolgt die Bemessung der periodischen Verbrauchsgebühren ausschliesslich nach Massgabe des umbauten Raums (in m3), so verstösst dies gegen die Bestimmung von Art. 60a Abs. 1 GSchG, wonach die Kantone bei der Ausgestaltung der Abwasserabgaben namentlich die Art und die Menge des erzeugten Abwassers zu berücksichtigen haben (E. 5.5). Für die Berechnung der periodischen Verbrauchsgebühren ist der tatsächliche Abwasseranfall somit zwingend zu berücksichtigen, wogegen die Bemessung nach Massgabe des umbauten Raums für die Berechnung der periodischen Grundgebühren (Bereitstellungsgebühren) anerkannt ist (E. 5.6, mit Hinweis auf KARLEN PETER, Die Erhebung von Abwasserabgaben aus rechtlicher Sicht, URP 1999 539 ff., S. 558).
Zeitschrift URP
URP 2008 832
Publikationsart
Entscheid