Legitimation zur Anfechtung der Baubewilligung für Industrieanlagen mit grossflächig wirkenden Immissionen
Leitsätze
Allgemeines - Zur Begründung ihrer Legitimation haben entfernter angesiedelte Personen grundsätzlich darzutun, dass ihre Liegenschaft trotz grösserer Entfernung vom Immissionsherd wegen den gegebenen topographischen, meteorologischen oder sonst die Verbreitung begünstigenden örtlichen Verhältnissen in besonderem Masse berührt werden. Prozessökonomische Gründe (insbesondere das Interesse an der Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens) und die Verwirklichung eines umfassenden Vorsorgeprinzips (Art. 1 Abs. 2 USG) rechtfertigen eine grosszügige Auslegung der Legitimationsvoraussetzungen (Art. 36 Abs. 1 VRG) (Erw. 1.3.1.). Legitimation ausländischer Grenznachbarn - Die Tatsache, dass der Beschwerdeführer seinen Sitz oder Wohnsitz im Ausland hat, schliesst die Legitimation nicht aus (Beschwerderecht ausländischer Gemeinden im vorliegenden Fall bejaht) (Erw. 1.3.4.).
Zeitschrift URP
URP 1986 35
Publikationsart
Entscheid