Fragen zum intertemporalen Recht am Beispiel der Umweltverträglichkeitsprüfung
Zusammenfassung
Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 22.1.86 betreffend eine Baubewilligung für eine Schiessanlage in der Gemeinde Turtmann (zur Veröffentlichung in den BGE vorgesehen und bereits teilweise publiziert in Praxis 75/1986 Nr. 122 S. 395 ff. sowie in Umweltrecht in der Praxis (URP), Nullnummer September 1986, S. 4 ff.) ausdrücklich und mit einlässlicher Begründung das Umweltschutzgesetz (USG) grundsätzlich und um der öffentlichen Ordnung willen in Anlehnung an Art. 2 Schlusstitel ZGB auf alle Fälle anwendbar erklärt, in denen das den Umweltschutz betreffende Verfahren bei Inkrafttreten des neuen Rechts noch nicht abgeschlossen sei. Hieran ändere der Umstand nichts, dass verschiedene Verordnungen zum Umweltschutzgesetz noch nicht erlassen seien. Sinngemäss übernimmt das Bundesgericht damit auch die Argumentation, wie sie im BUS-Bulletin 1/85 von André Schrade und Christoph Zäch (beides Mitglieder des Rechtsdienstes im BUS) vertreten wurde,…
Zeitschrift URP
URP 1987 31
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag