Centrale chaleur-force; immissions d'oxydes de soufre et d'azoute, bruit
Leitsätze
Zuständigkeit, Beschwerdelegitimation: Rechtsschutzinteresse gemäss USG (E. II/2). Schwefeloxide: Die LRV verlangt für ein Werk von mehr als 100 MW die Verwendung von Heizöl extra-leicht oder von Gas oder die Errichtung einer Entschwefelungsanlage; Notwendigkeit einer Prognose über den zu erwartenden Ausstoss an Schwefeloxiden; allfällige weitere Massnahmen (E. II 3 und 4). Stickoxide: Notwendigkeit einer Immissionsprognose (E. II/5). Feststoffe: Sofern die Emissionen von Feststoffen begrenzt sind, erübrigt sich die Festsetzung von Immissionsgrenzwerten (E. II/6). Kaminhöhe: Neuberechnung (E. II/7). Lärm: Uebergangsrecht; Einhalten der Planungswerte, ausser ein nachzuweisendes überwiegendes öffentliches Interesse und die Uebermässigkeit der Belastung rechtfertigten es, nur die Immissionsgrenzwerte einzuhalten (E. II. 8). Umweltverträglichkeitsprüfung und -begründung des Vorhabens sind in Anbetracht der gestellten Anforderungen entbehrlich (E. II/9).
Zeitschrift URP
URP 1987 125
Publikationsart
Entscheid