Umweltverträglichkeitsprüfung und Katastrophenschutz
Zusammenfassung
Zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gehört u.a. auch die Prüfung, ob das vom Gesuchsteller vorgelegte Projekt die Bestimmungen über den Katastrophenschutz einhält. Denn im Rahmen der UVP wird festgestellt, ob das UVP-pflichtige Vorhaben - in der Terminologie von Art. 3 der UVP-Verordnung (UVPV) - "den bundesrechtlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht"; und dazu gehört laut Art. 3 UVPV u.a. ausdrücklich das (ganze!) Umweltschutzgesetz (USG), also auch dessen Art. 10 über den Katastrophenschutz. Dass die UVPV hier nichts ausführt, was nicht bereits im USG selber angelegt ist, ergibt sich aus Art. 9 Abs. 2 Bst. b USG: Wäre der Katastrophenschutz nicht auch Gegenstand der Prüfung, so ergäbe es keinen Sinn, vom Gesuchsteller zu verlangen, dass er diesen Aspekt in seinem Bericht behandelt. (...)
Zeitschrift URP
URP 1989 211
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag