Gesetzmässigkeiten im kooperativen Verwaltungshandeln Verfügung, öffentlich-rechtlicher Vertrag und informales Verwaltungshandeln bei Sanierungen nach der Umweltschutzgesetzgebung
Zusammenfassung
Die Vollzugsaufgaben im Umweltschutz erfordern im Interesse der Sache innovatives Verwaltungshandeln, das sowohl die Anlageninhaber wie auch die Dritten in einem kooperativen Meinungsbildungs- und Regelungsprozess erfasst. Das formelle Verwaltungsrecht ist aber nach wie vor auf den Begriff der Verfügung fixiert; es hat mit den Fortschritten im materiellen Recht nicht Schritt gehalten und sollte neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die rechtliche und sachliche Komplexität eines Sanierungsvorganges einerseits, ein neues Verständnis zwischen Verwaltung und Privaten andererseits erfordern den konsequenten Schritt vom hoheitlichen zum kooperativen Verwaltungshandeln auch im formellen Recht. Seitens der Behörden wie auch der Anlageninhaber besteht ein Bedürfnis, dass die Sanierungsprobleme flexibel gelöst werden können. Als kooperative Handlungsformen der Verwaltung fallen der öffentlich-rechtliche Vertrag und das informale Verwaltungshandeln in Betracht.…
Zeitschrift URP
URP 1990 265
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag