Le rôle et les droits des entreprises dans la procedure d'assainissement
Zusammenfassung
Das Umweltschutzgesetz räumt den Unternehmen im Rahmen des Sanierungsverfahrens gewisse Rechte ein, damit diese ihren Standpunkt geltend machen können. So muss die Pflicht zur Sanierung im Prinzip immer zuerst durch eine Verfügung konkretisiert werden, damit sie das Unternehmen verpflichtet. Vor der Anordnung erheblicher Sanierungsmassnahmen durch eine Verfügung muss die zuständige Behörde den Unternehmen ferner Gelegenheit geben, selber einen Sanierungsplan vorzulegen. Im weitern schreibt das Umweltschutzgesetz eine enge Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und der zuständigen Behörde vor. Die Verwaltung hat sich während des ganzen Sanierungsverfahrens an den verfassungsmässigen Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu halten; insbesondere müssen die angeordneten Massnahmen für die Unternehmen wirtschaftlich tragbar bleiben. Besondere Aufmerksamkeit hat die zuständige Behörde diesem Grundsatz dann zu schenken, wenn eine Sanierungsverfügung…
Zeitschrift URP
URP 1990 292
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag