Koordination umweltrelevanter Bewilligungsverfahren als Rechtsproblem
Zusammenfassung
Die materielle Koordination umweltrelevanter Bewilligungsverfahren ist im Umweltschutz- und Raumplanungsrecht umfassend normiert. Ihr kommt von Bundesrechts wegen die Bedeutung eines Leitgrundsatzes zu, den die Behörden aller Stufen zu beachten haben. Schlechter bestellt ist es um die Rechtsgrundlagen auf Bundesebene für die verfahrensmässige Koordination. Die in der UVP-Verordnung aufgestellten Regeln können direkt nur auf eine beschränkte Anzahl Verfahren angewandt werden. Es bleibt deshalb in sehr weitgehendem Masse den Kantonen überlassen, ihre Verfahrensordnungen dem Ziel der formellen Koordination anzupassen. Diesen Handlungsspielraum haben die Kantone bisher nur spärlich genutzt. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Kantone das ihnen unvertraute Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung - jedenfalls zu einem grossen Teil - nur widerwillig in ihre Verfahren eingebettet haben. Dabei ist der formellen Koordination nur wenig…
Zeitschrift URP
URP 1990 385
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag