Bauvorhaben in Gebiet mit übermässiger Luftverschmutzung
Leitsätze
Weder das USG noch die LRV enthalten die Rechtsgrundlage, um auf Bauland in einem übermässig belasteten Gebiet das Bauen durch entsprechende Emissionsbegrenzung praktisch vollständig zu unterbinden. Dies könnte grundsätzlich nur durch eine Änderung der Zonenordnung geschehen. Vorher können zonenkonforme Bauprojekte, von denen durchschnittliche - für sich allein betrachtet nicht übermässige - Einwirkungen ausgehen, nicht unter Hinweis auf eine übermässige Gesamtbelastung der Luft ab-gelehnt werden. Verschärfte Emissionsbegrenzungen dürfen aus Gründen der Lastengleichheit nicht einzelfallweise im Baubewil-ligungsverfahren, sondern nur durch einen Massnahmenplan angeordnet werden (E. 5 d und e). Wenn von einem Bauvorhaben nur relativ geringfügige Emissionen zu erwarten sind, muss die Erteilung der Baubewilligung nicht bis zum Vorliegen des Massnahmenplans aufgeschoben werden. Die Baugesuchsteller sind hingegen auf die Möglichkeit künftiger…
Zeitschrift URP
URP 1992 236
Publikationsart
Entscheid