Einige Bemerkungen zu den Nationalstrassentscheiden des Bundesgerichts betreffend N2 Schlachthofverbindung Basel (URP 1991 383 ff = BGE 117 Ib 285 ff), N1 Grauholz (URP 1992 518 ff) und N1 Greng-Löwenberg (URP 1992 530 ff)
Zusammenfassung
Das Bundesgericht hatte sich in letzter Zeit mehrfach mit Nationalstrassenprojekten zu befassen, wobei es in den erwähnten Ent-scheiden einmal um einen (neuen) Autobahnzubringer, einmal um die Erweiterung eines bestehenden und einmal um den Bau eines gänzlich neuen Nationalstrassenteilstückes ging. Die Fälle weisen trotz jeweils spezifischer Eigenheiten wichtige Gemeinsam-keiten auf, die Anlass zu einigen Fragen und Bemerkungen geben. Diese beabsichtigen keine umfassende Würdigung der facetten-reichen Entscheide, sondern gehen lediglich auf einen, in den Urteilen allerdings zentralen, Aspekt ein, das Thema Luftreinhaltung.
Zeitschrift URP
URP 1992 650
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag