Sondernutzungsplan für Grossüberbauung mit Parkhaus und Tunnelzufahrt; Koordinationspflicht
Leitsätze
Es ist zulässig, gegen einen französisch abgefassten Entscheid beim Bundesgericht eine deutsch abgefasste Beschwerde einzureichen. Hingegen kann dem Begehren des Beschwerdeführers, das Urteil des Bundesgerichts sei deutsch abzufassen, nicht stattgegeben werden (E. 1e und f). Die Ausarbeitung und Genehmigung eines Sondernutzungsplanes für eine UVP-pflichtige Grossüberbauung muss mit der Ortsplanung, insbesondere mit dem Verkehrsrichtplan und mit der Ausarbeitung des Massnahmenplans Lufthygiene koordiniert werden. Vorliegend hätte die Genehmigung des Sondernutzungsplanes solange verschoben werden müssen, bis auf Stufe Ortsplanung die relevanten Punkte, so insbesondere die kommunale Parkhausplanung, definitiv geregelt sind, sowie bis zum Erlass des Massnahmenplans Lufthygiene (E. 4 und 5c). Vorliegend hätte im Rahmen der UVP auch ein Verzicht auf das Projekt in Betracht gezogen werden müssen (E. 5b). Angesichts der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte…
Zeitschrift URP
URP 1993 169
Publikationsart
Entscheid