Ausblick auf neues Recht
Zusammenfassung
Im Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) fehlen Vorschriften betreffend Sanierung von umweltgefährdenden Altlasten. Diese Lücke soll im Zuge einer USG-Revision geschlossen werden, zu welcher der Bundesrat voraussichtlich demnächst dem Parlament eine Botschaft unterbreiten wird. Zu einer umfassenden Regelung der Altlasten-Sanierung gehören folgende Elemente: Objekt der Sanierungspflicht (Altlastenbegriff), Ermittlung der Altlasten, Kriterien zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsziel, Subjekt der Sanierungspflicht, Verfahren und Fristen; ferner ist für bestimmte Sonderfälle die Finanzierung zu regeln. Nach dem heutigen Stand der gesetzgeberischen Arbeiten darf damit gerechnet werden, dass die USG-Revisionsvorlage den vorstehend umrissenen Anforderungen grossenteils genügen bzw. jedenfalls die Möglichkeit geben wird, mittels ergänzender Verordnungsvorschriften eine kohärente, das Rechtssicherheitsbedürfnis befriedigende Ordnung…
Zeitschrift URP
URP 1993 310
Sprache
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag
Autorin/Autor/Instanz
Heribert Rausch, Prof. Dr. iur., LL.M. (Harvard), Rechtsanwalt, emerierter Ordinarius für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht, an der Universität Zürich