Ausblick auf neues Recht
Zusammenfassung
Im Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) fehlen Vorschriften betreffend Sanierung von umweltgefährdenden Altlasten. Diese Lücke soll im Zuge einer USG-Revision geschlossen werden, zu welcher der Bundesrat voraussichtlich demnächst dem Parlament eine Botschaft unterbreiten wird. Zu einer umfassenden Regelung der Altlasten-Sanierung gehören folgende Elemente: Objekt der Sanierungspflicht (Altlastenbegriff), Ermittlung der Altlasten, Kriterien zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsziel, Subjekt der Sanierungspflicht, Verfahren und Fristen; ferner ist für bestimmte Sonderfälle die Finanzierung zu regeln. Nach dem heutigen Stand der gesetzgeberischen Arbeiten darf damit gerechnet werden, dass die USG-Revisionsvorlage den vorstehend umrissenen Anforderungen grossenteils genügen bzw. jedenfalls die Möglichkeit geben wird, mittels ergänzender Verordnungsvorschriften eine kohärente, das Rechtssicherheitsbedürfnis befriedigende Ordnung…
Zeitschrift URP
URP 1993 310
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag