Wer soll das bezahlen? – Die Finanzierung der Sanierung
Zusammenfassung
Im Referat wird zunächst generell die Anwendung des Verursacherprinzips bei der Sanierung von Altlasten erörtert, und es werden die Folgerungen aufgezeigt, die bei dieser Thematik aus dem verwaltungsrechtlichen Begriff des Störers (Verhaltensstörer – Zustandsstörer) zu ziehen sind. Ein kurzer Abschnitt über das kantonale Recht bringt einige Hinweise auf neuere Lösungsansätze in Erlassen und Entwürfen der Kantone. Erwähnt werden einerseits ausdrückliche Einschränkungen der Haftung für Altlastsanierungs-kosten (z.B. wegen Fehlens eines eigenen Vorteils des Betroffenen oder wegen Fehlens eines Verstosses gegen das seinerzeit geltende Recht) und anderseits Modelle der subsidiären Finanzierung von Altlastsanierungen durch Sonderabgaben. Der letzte Abschnitt enthält die Besprechung von einigen speziellen Fragen der Kostenverteilung (Stellung des Abfall-Lieferanten Konkurrenz verschiedener Haftpflichtiger? Legalisierungswirkung behördlicher Bewilligungen?).
Zeitschrift URP
URP 1993 289
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag