Betriebsbewilligung für Instrumentallandesystem auf dem Flughafen Altenrhein; Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde
Hinweis
Bundesrat, Urteil vom 31.08.1992 (unbekannt)
Leitsätze
Die Frage, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne von Art. 9 USG erforderlich ist, muss im Hauptverfahren beurteilt werden und schliesst an sich einen Entzug der aufschiebenden Wirkung nicht aus. Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, nachdem die summarische Prüfung der Interessen der Luftfahrt und des Umweltschutzes zeigt, dass das öffentliche Interesse an der beschränkten Inbetriebnahme des Instrumentenlandesystems für die Sicherheit des in einem Vertrag zwischen der Schweiz und Österreich vorgesehenen Linienverkehrs Wien-Altenrhein überwiegt, und weil die Lärmbelastung aufgrund des neuen Flugplatz-Betriebsreglements beschränkt wird; die Rüge der Verletzung des Naturschutzes wird im Hauptverfahren zu prüfen sein.