Keine Grenzwerte – kein Lärm?
Zusammenfassung
Beurteilungspegel und Lärmgrenzwerte lassen sich nur bei den uniformen, allgemein bekannten Lärmarten durch aufwendige Verfahren empirisch begründen und festlegen. Wo sie existieren, entsteht ein schematisches Verfahren mit dem Beurteilungspegel als Ersatzgrösse für die Störung. Es gibt jedoch verschiedene Lärmarten, bei denen die Voraussetzungen für eine Definition von Beurteilungspegeln und Grenz-werten nicht gegeben sind. Wo dies der Fall ist, sollen sie nicht auf fragwürdige Weise konstruiert werden, sondern es soll direkt die Störung beurteilt werden. Diese Beurteilung kann vom Akustiker durch Argumente und Analogien mit verwandten Lärmarten untermauert werden, doch bleibt sie im vollen Umfang in der Verantwortung der Juristen.
Zeitschrift URP
URP 1994 419
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag