Strafrecht und Umweltschutz – Zur Problematik der strafrechtlichen Zurechnung im Umweltschutzrecht
Zusammenfassung
Strafrechtliche Sanktionen im Bereich des Umweltschutzes entfalten einen relativ geringen Wirkungsgrad. Die registrierte Umweltkriminalität verzeichnet zwar weit überdurchschnittliche Zuwachsraten; es gelangen aber überwiegend Bagatellfälle zur Anzeige, wobei das Bestrafungsrisiko erst noch äusserst gering ist. Diese relative Wirkungslosigkeit ist durch die strafrechts-immanenten Schranken der geltenden Strafrechtsdogmatik bedingt. Einer voreiligen Anpassung des dogmatischen Grundgerüstes stehen gewichtige rechtsstaatliche Postulate gegenüber. Entscheidende Abhilfe könnte letztlich nur der Verzicht auf individuelle Schuldzuweisung und die Einführung der strafrechtlichen Haftung von Unternehmen schaffen. Damit würde nicht nur die strafrechtliche, sondern ebensosehr die strafprozessuale Problematik im Bereich der Unternehmenskriminalität weitgehend entschärft. Aber auch ohne diese Erleichterungen ist auf jeden Fall eine intensivierte Zusammenarbeit…
Zeitschrift URP
URP 1995 394
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag