Unfallbedingte Umweltschäden – Haftung und Versicherung
Zusammenfassung
Das Umwelthaftpflichtrecht – zu unterscheiden von der öffentlichrechtlichen Kostenauflage – ist, wenigstens bis zum Inkrafttreten der Revision des Umweltschutzgesetzes, gekennzeichnet vom Fehlen einer generellen Haftungsnorm. In Umweltschadenfällen kommen somit die einschlägigen Haftpflichtbestimmungen in OR und ZBG sowie insbesondere auch zahlreichen Spezialgesetzen zur Anwendung, was nicht unbedingt als geschädigtenfreundlich bezeichnet werden kann. In der Praxis ergeben sich für den Geschädigten aber erfahrungsgemäss die grössten Schwierigkeiten beim Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen der Emission im Schadenfall und dem bei ihm eingetretenen Schaden. Ähnliches gilt zum Teil für den Nachweis von Unregelmässig-keiten oder gar einem Verschulden auf seiten des Verursachers. Im Bereich der reinen Vermögensschäden schliesslich stellt das Erfordernis der Widerrechtlichkeit wie im allgemeinen Haftpflichtrecht oft eine nicht zu überwindende…
Zeitschrift URP
URP 1995 408
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag