Ausscheidung einer Steinbruchzone im Zonenplan; UVP; Beschwerdeberechtigung des WWF
Leitsätze
Die im Rahmen einer Revision der Nutzungsplanung vorgenommene Einführung einer Steinbruchzone, die im Prinzip an ein konkretes Abbauprojekt gebunden ist, kann einer Sondernutzungsplanung gleichgestellt werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung hätte deshalb gemäss Art. 5 Abs. 3 UVPV in diesem Stadium durchgeführt werden müssen (E. 3b/bb). Auch wenn die Vorschriften eines Nutzungsplans auf Gebiete angewendet werden müssen, die als Objekte im BLN-Inventar des Bundes enthalten sind, erfüllen die kantonalen Behörden, die die Planungsmassnahmen beschliessen, keine Bundesaufgabe. Ein Beschwerderecht nach Art. 12 Abs. 1 NHG ist deshalb an sich nicht gegeben, ausser bezüglich der für das geplante Vorhaben erforderlichen Rodungsbewilligung (E. 3b/cc).