Domanda di costruzione di un complesso commerciale – residenziale con accesso su una strada che deve essere risanata dal profilo fonico; rapporto fra la legislazione sulla protezione dell'ambiente e la normativa comunale regolante l'obbligo di formazione
Leitsätze
Die Nachprüfung der Einhaltung der Vorschriften betreffend die Verpflichtung zur Erstellung privater Parkplätze fällt an sich in die Zuständigkeit der Gemeinde. Das Inkrafttreten der Umweltschutzgesetzgebung hat nicht bewirkt, dass diese Kompetenz an die kantonale Behörden übergegangen wäre. Die Prüfung der sogenannten Sekundärimmissionen, die von der von einem Neubau oder einem Gebäude ausgehenden zusätzlichen Umweltbelastung herrühren, obliegt indessen dem Departement, und es kann gegebenenfalls auch eine Emissionsbegrenzung anordnen, indem es z.B. eine Reduktion der Parkplatzzahl gegenüber der von den kommunalen Bestimmung vorgesehenen verfügt. Der Zugang (und damit die Erschliessung) eines Grundstückes ist nicht genügend – und die Baubewilligung muss verweigert werden – wenn das Bauvorhaben Auswirkungen hat, die mit der Umweltschutzgesetzgebung, insbesondere der LSV, nicht vereinbar sind. Für zusätzliche Lärmbelastungen, die vom Betrieb…
Zeitschrift URP
URP 1996 253
Publikationsart
Entscheid