Das neue Bodenschutzrecht
Zusammenfassung
Mit der Revision des USG erfährt der qualitative Bodenschutz eine Erweiterung in zweifacher Hinsicht: Einerseits erfasst er neben stofflichen, d.h. chemischen Bodenbelastungen, neu auch biologische (durch umweltgefährdende Organismen verursachte) und physikalische (durch Verdichtung und Erosion verursachte) Belastungen. Andererseits werden neu Massnahmen gegen die Gefährdung von Menschen, Tieren und Pflanzen bei bereits belasteten Böden vorgesehen. Am bisherigen Ziel des Bodenschutzes, d.h. an der langfristigen Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, wird klar festgehalten. Zur Umsetzung dieses umfassenden Bodenschutzes werden auf Gesetzesstufe der zu schützende Boden unter Berücksichtigung des Gesetzeszweckes definiert, die Einwirkungsquellen «Umgang mit Organismen» und «Bodenbewirtschaftung» neu aufgenommen und die Einwirkungen als Bodenbelastungen erweitert umschrieben (Art. 7 Abs. 1 und 4bis rev. USG). Die gesamtschweizerischen (Art. 33 rev. USG) und…
Zeitschrift URP
URP 1996 497
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag