Zum Vollzug des Umweltrechts: Was können wir von den Instrumenten Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Auslagerung, Branchenvereinbarungen, Umweltmanagement-Systeme und Öko-Audit erwarten?

Zusammenfassung

Wie sich aus dem Untertitel der Veranstaltung ergibt, wollen wir uns hier mit den neuen Instrumenten im Bereich des Umweltrecht-Vollzugs befassen: Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, insbesondere Branchenvereinbarungen (Art. 41a USG), Auslagerung von Vollzugsaufgaben (Art. 43 USG), UmweltmanagementSysteme und ÖkoAudits (Art. 43a USG). Die Umweltzeichen (Ökolabel; ebenfalls Art. 43a USG) würden auch in diesen Zusammenhang gehören, doch betreffen sie den produktebezogenen Umweltschutz, wo sich besondere Fragen stellen, die den Rahmen der heutigen Tagung sprengen würden. Die erwähnten neuen Instrumente betreffen alle den Vollzug des Umweltrechts. Nicht behandelt werden die ebenfalls bedeutungsvollen neuen materiellen Instrumente des revidierten USG (insbesondere Lenkungsabgaben und Umwelthaftpflicht). Wie wir sehen werden, geht es bei den neuen Vollzugsinstrumenten sodann nicht nur um den Vollzug des USG in einem eingeschränkten, technischen Sinn (die…

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Zeitschrift URP

URP 1997 357

Publikationsart

Redaktioneller Beitrag

Autorin/Autor/Instanz

Arnold Marti, Prof. Dr. iur., ehem. Schaffhauser Oberrichter, Schaffhausen