Baubewilligung für Büroüberbauung mit Parkplätzen; UVP
Leitsätze
Dass die Behörden vorliegend eine zwischen Vorentscheidverfahren und eigentlichem Baubewilligungsverfahren aufgeteilte zweistufige UVP durchführten, obwohl das kantonalzürcherische Recht für UVP-pflichtige Parkhäuser und Parkplätze ein solches zweistufiges Verfahren nicht ausdrücklich vorsieht, war zumindest nicht willkürlich (E. 2). //War eine Umweltschutzorganisation nicht legitimiert, die Bau- und Zonenordnung abstrakt anzufechten, so ist sie deswegen nicht berechtigt, diese nachträglich im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens akzessorisch in Frage zu stellen (E. 3).//Da die Verkehrsemissionen, welche die umstrittene Büroüberbauung voraussichtlich verursachen werden, nicht so hoch sind, dass sie das Luftprogramm 1996 des Zürcher Regierungsrates, das zur Zeit des Baubewilligungsverfahrens in Ausarbeitung stand, präjudizieren bzw. dessen Umsetzung gefährden könnten, musste das Verwaltungsgericht das Baubewilligungsverfahren nicht bis zu dessen…
Zeitschrift URP
URP 1997 590
Publikationsart
Entscheid