Volksinitiative auf Zuweisung eines Gebietes zu einer Reservezone; Ungültigerklärung durch den Regierungsrat
Zusammenfassung
BGer, Urteil vom 20.05.1997, BGE 123 I 175; BR 1998/1 13
Relevante Erlasse
SR 700, Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
(22.06.1979)
Art. 15
SR 700, Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
(22.06.1979)
Art. 18
SR 700, Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
(22.06.1979)
Art. 21 (Abs. 2)
kantonales / kommunales Recht
kantonales / kommunales Recht
Leitsätze
Reservezonen umfassen nach § 65 des zürcherischen Planungs- und Baugesetzes (PBG) Flächen, deren Nutzung noch nicht bekannt ist oder in denen eine bestimmte Nutzung erst später zugelassen werden soll. In einer Volksinitiative wurde nun verlangt, ein Gebiet, auf dem eine Überbauung geplant ist, aus einem anderen Grund einer Reservezone zuzuweisen, nämlich um im Interesse des Umweltschutzes und insbesondere der Luftreinhaltung für dieses Gebiet eine planerische Denkpause einzuschalten. Diese Initiative durfte der Zürcher Regierungsrat ohne Willkür wegen Verstoss gegen § 65 PBG für ungültig erklären.
Zeitschrift URP
URP 1997 598
Publikationsart
Entscheid