Le principe pollueur-payeur dans la loi sur la protection des eaux
Zusammenfassung
Das Verursacherprinzip (principe pollueur-payeur) ist im Umweltschutzgesetz (USG) ausdrücklich enthalten, wenn auch eng konzipiert (Art. 2). Mit gleichem Wortlaut ist es 1997 ins Gewässerschutzgesetz (GSchG) eingefügt worden (Art. 3a). Mit der Änderung des GSchG vom 20. Juni 1997 wurden nun gleichzeitig Bestimmungen ins GSchG und ins USG eingefügt, die dieses Prinzip konkretisieren. Diese beiden konkretisierenden Hauptbestimmungen, Art. 60a GSchG und Art. 32a USG, sind nach dem gleichen Schema aufgebaut. Sie verpflichten die Kantone, das Kausalitätsprinzip bei der Ableitung und Klärung von Abwasser sowie bei der Beseitigung von Siedlungsabfällen anzuwenden. Die Ähnlichkeit der Probleme, die sich bei diesen beiden Arten von Abfall stellen, ist offensichtlich. Im einen wie im anderen Fall geht es um Bereiche, in welchen das Eingreifen des Staates (insbesondere der Gemeinden und der Kantone) mit einer Übernahme von Kosten durch die Allgemeinheit…
Zeitschrift URP
URP 1999 492
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag