Neuerungen im Natur- und Heimatschutz
Zusammenfassung
Einleitung Mit der Änderung der Natur- und Heimatschutzverordnung vom 19. Juni 2000 (AS 2000 1869) wurden Neuerungen im Natur- und Heimatschutz in den Bereichen Arten- und Biotopschutz sowie der Überwachung und der Erfolgskontrolle eingeführt. Im Biotopschutz ist die Bezeichnung der Lebensräume (Biotope) von grosser Bedeutung. Die dazu verwendeten bisherigen Kennarten werden durch Lebensraumtypen abgelöst. Dies erforderte eine Abänderung von Art. 14 NHV sowie des Anhangs 1. Zudem wurden die Anhänge 2–4 der geschützten Pflanzen- und Tierarten gemäss dem neuesten Stand der Wissenschaft und den Anforderungen der einschlägigen internationalen Vereinbarung aktualisiert. Ein wirkungsvoller Vollzug des Natur- und Heimatschutzes bedarf einer Überwachung (Monitoring) und einer Erfolgskontrolle. Für diese modernen Instrumente wurde die rechtliche Grundlage in Art. 27a NHV konkretisiert.
Zeitschrift URP
URP 2001 1117
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag