Obligation de planifier: rôle des mesures d'aménagement pour résoudre les problèmes qui surgissent lors de la construction de projets à incidences spatiales
Zusammenfassung
In Bezug auf die Planungspflicht, gewisse methodologische Elemente, usw. sind die gesetzlichen Bestimmungen klar und sachdienlich. Zudem stellen die vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) angewandten Kriterien einen Massstab dar für die Qualität der geprüften Pläne. Wie lassen sich folglich gewisse Lücken in der schweizerischen Raumplanung sowie das Fortbestehen gewisser problematischer Entwicklungen (jede Sekunde wird in der Schweiz z.B. 1m2 Boden überbaut) erklären? Mangelt es an Fachkompetenz? Bestimmt nicht, denn unser Land verfügt trotz Schwächen der Aus- und Weiterbildung über ausgezeichnete Fachleute auf dem Gebiet der Raumplanung. Könnte das Problem daher rühren, dass die Raumplanung nicht normativ ist? Dass die gesetzlichen Bestimmungen zu komplex sind (gut gemeint, aber praktisch nicht anwendbar)? Oder sind die Kompetenzen schlecht verteilt? Zweifellos würde es sich lohnen, diese Fragen genau zu prüfen. Was uns betrifft, sind wir…
Zeitschrift URP
URP 2001 327
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag