Vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Glasflaschen; Vergabe eines Auftrages; öffentliches Beschaffungswesen
Zusammenfassung
REKO öffentliches Beschaffungswesen, Urteil vom 26.03.2001
Relevante Erlasse
SR 172.056.1, Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB)
(16.12.1994)
Art. 32 (Abs. 1)
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 32a bis
SR 814.621, Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV)
(05.07.2000)
Art. 15
SR 814.621, Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV)
(05.07.2000)
Art. 15
Leitsätze
Die Bietergemeinschaft PRS/EWK (Verein PET-Recycling Schweiz und Eidgenössische Weinhandelskontrollkommission) stellt mangels wirtschaftlicher Unabhängigkeit und wegen der Beteiligung einer Behörde keine geeignete Anbieterin im Sinne von Art. 15 VGV dar (E. 2 und 3). Da der Sachverhalt vollständig erstellt ist, entscheidet die BRK im vorliegenden Fall in der Sache selbst und weist die Angelegenheit nicht an die Vorinstanz zurück. Sie erteilt den Zuschlag der Anbieterin, welche die zweithöchste Punktezahl gemäss Ausschreibung erreicht und die das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht hat (E. 5).
Zeitschrift URP
URP 2001 989
Publikationsart
Entscheid