Die Entsorgung von Abfällen aus dem Strassenunterhalt
Zusammenfassung
Strassenabfälle lassen sich in zwei Kategorien einteilen: das aus festen Bestandteilen zusammengesetzte Wischgut und das Strassensammlergut, das in den Entwässerungsschächten aufgefangen wird. Die anfallenden Mengen sind erheblich. Entsorgungspflichtig sind die Kantone, doch können Gemeinden und Private mit der Entsorgung beauftragt werden. Dabei sind Einzugsgebiete vorzusehen. Strassensammlergut ist nach expliziter Anordnung der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) Sonderabfall. Für Wischgut fehlt eine entsprechende Qualifizierung. Aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung und der damit einhergehenden Umweltgefährdung ist die Ausklammerung des Wischgutes vom Geltungsbereich der VVS nicht sachgerecht. Der gesetzlichen Regelung (Art. 30f USG) ist entweder durch Lückenfüllung oder mittels akzessorischer Prüfung der VVS im Anwendungsfall Nachachtung zu verschaffen. Das Wischgut von Strassen mit mittlerer bis grosser Verkehrsdichte…
Zeitschrift URP
URP 2002 179
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag