Mobilfunkantenne; Standortgebundenheit
Hinweis
VerwGer BE, Urteil vom 18.12.2001
Relevante Erlasse
SR 700, Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
(22.06.1979)
Allgemein
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Allgemein
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Allgemein
Leitsätze
Für die Frage der Standortgebundenheit einer Mobilfunkantenne in der Landwirtschaftszone ist es nicht massgebend, zu welchen Teilen sie Landwirtschafts- oder Baugebiet versorgen soll. Dies gilt jedenfalls dann, wenn mit der Anlage auch Landwirtschaftsgebiet versorgt wird, das nur mit einem Standort in der Landwirtschaftszone mit Mobilfunk abgedeckt werden kann. Schliesslich wäre es raumplanerisch unerwünscht, wenn statt einem Masten deren zwei oder gar mehrere errichtet werden müssten. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Zweck einer Mobilfunkanlage als Ganzer aus technischen, betrieblichen oder anderen besonders gewichtigen Gründen den im Baugesuch angegebenen Standort ausserhalb der Bauzone erfordert (E. 3c).
Zeitschrift URP
URP 2002 717
Publikationsart
Entscheid