Grundzüge des Enteignungsrechts in der Schweiz
Zusammenfassung
Weshalb Enteignungen? Enteignungen sind heute immer noch nötig, um die Verhandlungsposition des bauenden Gemeinwesens zu stärken und um gegenüber grundsätzlich Nicht-Verhandlungswilligen zu einem zwangsweisen Rechtserwerb gelangen zu können. Das Timing einer Submission oder die «konzentrierte Bauweise» bedingen oftmals die vorgängige Enteignung. Anwendbares Recht: Bund – Kantone Nach Bundesrecht richten sich die Werke der Eidgenossenschaft oder kantonsübergreifende Werke. Zu nennen sind: Nationalstrassen, Eisenbahnen, Rohrleitungsanlagen, Starkstromeinrichtungen, Luftfahrt-Anlagen etc. Nach kantonalem Recht werden Enteignungen für Werke des Kantons oder seiner Gemeinden durchgeführt. Darunter fallen: kantonale oder kommunale Strassen, Verwaltungsbauten, Schulhäuser, Wasser- und Abwassereinrichtungen, Grünzonen etc. Formelle Enteignung Als formelle Enteignung gilt der zwangsweise Rechtserwerb durch das Gemeinwesen. Als Gegensatz dazu wird die…
Zeitschrift URP
URP 2003 555
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag