Kanalisationsanschlussgebühr
Leitsätze
Die Erhebung einer Kanalisationsanschlussgebühr bestimmt sich nach den im Zeitpunkt des Anschlusses geltenden Vorschriften und unterliegt dem Kostendeckungsprinzip (E. 5.1). Begriffe der echten und der unechten Rückwirkung (E. 5.2). Die Kanalisationsanschlussgebühr ist nach ihrem Zweck als einmalige Abgabe konzipiert. Die Erhebung nachträglicher Anschlussgebühren ist für bereits angeschlossene Liegenschaften dennoch zulässig, wenn eine öffentliche Abwasseranlage neu erstellt oder in einer allen Liegenschaften zugute kommenden Weise erneuert oder ausgebaut wird. Anders verhält es sich, wenn von angeschlossenen Liegenschaften nachträgliche Anschlussgebühren für ein bereits seit längerer Zeit bestehendes Werk erhoben werden sollen. Die Zulässigkeit derartiger Vorschriften beurteilt sich nach den Grundsätzen des Rückwirkungsverbotes. Es lässt sich nicht beanstanden, dass vorliegend die Erhebung einer nachträglichen Kanalisationsanschlussgebühr zur…
Zeitschrift URP
URP 2004 111
Publikationsart
Entscheid