Einführung in das Recht der UVP
Zusammenfassung
Den Bewilligungsentscheiden über bestimmte Vorhaben, welche die Umwelt erheblich belasten können, hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) voranzugehen. Dieses in Art. 9 USG verankerte Instrument dient in erster Linie der seriösen Sachverhaltsabklärung, ohne welche keine richtige Rechtsanwendung möglich ist. (Vor Einführung der UVP wurde oft nach der Devise «Was ich nicht weiss, macht mir nicht heiss» entschieden.) Zweitens geht es bei der UVP auch um die Frage, ob sich die Umweltauswirkungen eines an sich vorschriftskonformen Projektes nach der – für das USG grundlegenden – Idee der optimalen Technologie mit vertretbarem Aufwand reduzieren lassen. Und als dritte Funktion kommt bei denjenigen Vorhaben, deren Rechtsträgerschaft entweder die öffentliche Hand selbst oder der Inhaber einer von dieser verliehenen Konzession ist, ein Bedarfsnachweis hinzu (Begründungspflicht). Bewilligungsverfahren mit UVP unterscheiden sich von solchen ohne…
Zeitschrift URP
URP 2004 365
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag