Verhandeln und Konsens im Verwaltungs-, insbesondere Umweltrecht
Zusammenfassung
Anzusprechen sind zunächst drei Punkte: Verhandeln als Kooperation, d. h. als inhaltlicher Beitrag der Betroffenen an die Entscheidvorbereitung durch die Behörde; Verhandeln als Weg zu Kooperation und Konsens zusätzlich, d. h. mit Zustimmung der Betroffenen zum Entscheidinhalt; und schliesslich Verhandeln als Mittel zum Vollzug und zur Umsetzung der Umweltschutzanforderungen. Verhandeln, Kooperation und Konsens kommen im Verwaltungs- und vorab im Umweltschutzrecht in jüngerer Zeit vermehrt vor, in den letzten Monaten bekannt etwa aus den Diskussionen zum Flughafen Zürich oder wegen der Eröffnung des «Baregg»-Tunnels. Im Kern geht es darum, ausgehend vom besonderen Gewicht von Vollzug und Umsetzung sowie von Kooperation im Umweltrecht (1) den Gehalt von Verhandlung, Konsens sowie Mediation (2) samt der Rolle der Behörde darin (3) zu skizzieren, sie in den rechtlichen Rahmen zu stellen (4) und die Verhandlungsbeiträge der Umweltschutzverbände (5)…
Zeitschrift URP
URP 2005 99
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag