Ausscheidung einer Naturschutzzone von lokaler Bedeutung
Entscheid
BGer I. öff. Abt., Urteil vom 02.09.2004
Relevante Erlasse
SR 700, Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
(22.06.1979)
Art. 15 und 17
SR 700, Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
(22.06.1979)
Art. 21 (Abs. 2)
kantonales / kommunales Recht
kantonales / kommunales Recht
Leitsätze
Mit der vollumfänglichen Zuweisung eines Feuchtgebiets zu einer Naturschutzzone haben die Gemeindebehörden ihren Entscheidungsspielraum bezüglich der Bemessung der Bauzonen nicht missbraucht. Sie durften den integralen Schutz des Feuchtgebiets gegenüber einer eigentümerfreundlicheren Lösung vorziehen, mit welcher aber zumindest das Risiko einer Verschlechterung des Zustands des Biotops verbunden gewesen wäre. Anlässlich der nächsten Revision der kommunalen Nutzungsplanung wird die Grundeigentümerin wiederum die Zuordnung eines Teils oder ihrer ganzen Parzelle zur Bauzone beantragen können (E. 2).
Zeitschrift URP
URP 2005 254
Publikationsart
Entscheid