Bundesinventare – eigenständige Schutz- und Planungsinstrumente des Natur- und Heimatschutzrechts
Zusammenfassung
Das Natur- und Heimatschutzgesetz des Bundes (NHG) sieht als besondere Schutz- und Planungsinstrumente für Schutzobjekte von nationaler Bedeutung sog. Bundesinventare vor (von Anfang an im Landschafts- und Ortbildschutz, seit den Revisionen von 1987 und 1995 auch im Biotop-, Moor- und Moorlandschaftsschutz). Deren rechtliche Qualität und Einordnung in den Stufenbau von Recht und Planung ist zum Teil umstritten und nicht völlig geklärt. Die Inventare werden vom Bundesrat im Rahmen von Verordnungen erlassen. Die Objektlisten (Inventare im engen Sinn) und die zugehörigen Objekt-Umschreibungen (mit kartographischer Darstellung), welche im Anhang der Verordnungen bzw. in separaten Veröffentlichungen zu finden sind, haben jedoch aufgrund ihrer räumlichen Festlegungen den Charakter von Raumplänen. Da die Bundesinventare nach herrschender Auffassung grundsätzlich keine unmittelbaren Rechtswirkungen für die Grundeigentümer haben, sondern von den Behörden…
Zeitschrift URP
URP 2005 619
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag