Auswirkungen der neuen Bundesrechtspflege, insbesondere auf den Rechtsschutz im Raumplanungs-, Bau-, Umweltrecht
Zusammenfassung
Anfangs 2007 treten das neue Bundesgerichtsgesetz sowie das Verwaltungsgerichtsgesetz in Kraft. Die bisherigen Rekurskommissionen des Bundes werden zu einem erstinstanzlichen Bundesverwaltungsgericht zusammengefasst. An die Stelle der Verwaltungsgerichtsbeschwerde und der staatsrechtlichen Beschwerde tritt die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (Einheitsbeschwerde), ergänzt durch eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde. Die Auswirkungen des neuen Rechtsmittelsystems auf den Rechtsschutz im Umweltrecht sind gering, da hier schon bisher die Verwaltungsgerichtsbeschwerde offen stand. Inskünftig wird gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen bzw. des Bundesverwaltungsgerichts – ohne nennenswerte Unterschiede gegenüber dem bisherigen Recht – die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zu ergreifen sein. Grösser sind die Auswirkungen auf den Rechtsschutz im Anwendungsbereich des Raumplanungsgesetzes. Hier führt die…
Zeitschrift URP
URP 2006 822
Publikationsart
Forum