Inhalt und Gegenstand der Kostenverteilungsverfügung nach Art. 32d Abs. 4 USG
Zusammenfassung
In der umweltrechtlichen Lehre ist bisher nicht eindeutig geklärt worden, was Inhalt und Gegenstand der in Art. 32d Abs. 4 USG vorgesehenen Kostenverteilungsverfügung betr. die Sanierungskosten einer Altlast sein kann und was nicht. Mehrheitlich wird die Auffassung vertreten, die Kostenverteilungsverfügung umfasse auch «Rückerstattungs-» oder «Ausgleichsansprüch» gegenüber dem Staat für denjenigen Anteil der Sanierungskosten, der den Kosten- und Verursachungsanteil des Verursachers, welcher die Sanierung real durchführt und finanziert, übersteigt. Der Autor ermittelt den Rechtssinn der Bestimmung von Art. 32d Abs. 4 USG anhand der vier klassischen Auslegungskriterien – grammatikalisch, historisch, systematisch und teleologisch – und kommt zum Ergebnis, dass die Kostenverteilungsverfügung Sanierungskosten nur feststellen, zusprechen oder auferlegen kann und darf, wenn der Staat an der Sanierung kostenmässig beteiligt ist. Das ist nur bei…
Zeitschrift URP
URP 2007 157
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag