Die Herausforderung der invasiven Neobiota im Kanton Zürich
Zusammenfassung
Nach Art. 32 der Freisetzungsverordnung FrSV sind die Kantone zuständig für die Bekämpfung von gefährlichen Organismen in der Umwelt. Im Kanton Zürich ist daher die Fachstelle Biosicherheit beauftragt worden, neben ihren Tätigkeiten in geschlossenen Systemen (Überwachung der Biotechnologieforschung nach der Einschliessungsverordnung), der Kontrolle des Umgangs mit gentechnisch veränderten Organismen in der Umwelt und der Vorsorge im B-Schutz (Anthraxverdachtsfälle) als vierten Bereich eine Strategie zum Management von invasiven gebietsfremden Organismen zu erarbeiten. Hierzu wird als Koordinationsdrehscheibe eine «Plattform Neobiota» betrieben, wo alle laufenden Projekte vorgestellt und abgeglichen werden. Bezüglich Ambrosia wurde als Sofortmassnahme ein umfassendes Bekämpfungsprogramm beschlossen, wo beispielsweise alle Gemeinden einen Ambrosiaverantwortlichen benennen mussten und über 1'200 Personen geschult wurden. Ein Kernelement bildet die…
Zeitschrift URP
URP 2007 419
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag