Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Abbau überzähliger Parkplätze bei bestehenden privaten Parkierungsanlagen
Zusammenfassung
Das Immissionsschutzrecht des Bundes verpflichtet die Kantone, für neue Anlagen Parkraumbeschränkungen vorzusehen. Die Kantone können die konkrete Regelung den Gemeinden übertragen. Entsprechende Bestimmungen stellen – trotz bundesrechtlicher Verpflichtung – nicht Ausführungsrecht zum Umweltschutzgesetz, sondern selbständiges kantonales bzw. kommunales Recht dar. Der Grundsatz der Lastengleichheit und der Anspruch auf Gleichbehandlung der direkten Konkurrenten verpflichten die Kantone und Gemeinden, ihre Regelungen zur Parkraumbeschränkung auf bestehende Parkierungsanlagen auszudehnen. Die Eigentumsgarantie, die Wirtschaftsfreiheit, die Besitzstandsgarantie, der Vertrauensgrundsatz und das Rückwirkungsverbot stehen dem nicht grundsätzlich entgegen. Das Bundesrecht enthält selbst keine gesetzliche Grundlage für die Verkleinerung (Sanierung) überdimensionierter Parkierungsanlagen; weder Art. 11/12 USG noch Art. 16/18 USG stellen eine solche dar.…
Zeitschrift URP
URP 2009 1
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag