Submission; Berücksichtigung der Anfahrtswege
Leitsätze
Das Binnenmarktgesetz verbietet die Benachteiligung ortsfremder Anbieter bei einer öffentlichen Beschaffung. Ein Angebot, welches ausschliesslich Brennstoff-Holzhackschnitzel aus gemeindeeigenen Wäldern verwendet, darf allein wegen der Ortsansässigkeit des Anbieters keine höhere ökologische Bewertung erhalten. Denn Transportdistanzen sind unabhängig von Gemeinde- und Kantonsgrenzen (E. 3.2.1). Aus demselben Grund darf die Länge des Anfahrtsweges vom Geschäftsstandort bis zum Verwendungsort des Holzes nur im Rahmen einer Gesamtbeurteilung berücksichtigt werden, die auch andere Umweltaspekte angemessen einbezieht. Dazu zählen die Transportwege des Holzes von der Fundstelle zur Häcksleranlage, die ökologische Qualität der verwendeten Fahrzeuge oder allfällige erhebliche negative Auswirkungen auf die lokale Umweltbelastung. Unterschiedlich lange Anfahrtswege dürfen im Prinzip nur dann mitberücksichtigt werden, wenn sie sich über eine längere…
Zeitschrift URP
URP 2009 203
Publikationsart
Entscheid