Bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Waldgesetzgebung 2000–2008
Zusammenfassung
1993 wurde die Forstpolizeigesetzgebung (Forstpolizeigesetz 1902 und Forstpolizeiverordnung 1965) durch die Waldgesetzgebung abgelöst. Die Totalrevision der Forstpolizeigesetzgebung wurde vor allem mit der «Verschiebung der Gewichte von der quantitativen zur qualitativen Walderhaltung» begründet. Mit dem neuen Waldgesetz wollte der Gesetzgeber auch die Rechtssicherheit stärken (Waldbegriff, Rodungsvoraussetzungen, Teilaufhebung des dynamischen Wald¬begriffs). Infolge dieser inhaltlichen Änderungen und Gewichtsverschiebungen in der neuen Waldgesetzgebung des Bundes stellte sich bald einmal die Frage, ob und inwieweit dieser Wandel einen Einfluss auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtes haben werde. Eine erste Antwort erfolgte zehn Jahre nach Verabschiedung der neuen Waldgesetzgebung: 2002 stellte der damalige Bundesrichter GIUSEP NAY die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Waldgesetzgebung erstmalig in einer kurzen Übersicht dar. Seither wurden nur…
Zeitschrift URP
URP 2009 237
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag